Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1989-09-13, P.St. 1078

P.St. 1078Verfassungsgericht13.09.1989

Regest

Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage gegen eine Entscheidung des Wahlprüfungsgericht beim Hessischen Landtag, mit der ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zur Nachprüfung der Gültigkeit der Landtagswahl vom 5. April 1987 abgelehnt worden war. Art. 78 Abs. 2 HV gewährt kein Grundrecht. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022197

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1078 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1989-09-13

Aktenzeichen: P.St. 1078

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1989:0913.P.ST.1078.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: Art 78 Abs 2 Verf HE, § 46 Abs 1 StGHG, § 48 Abs 3 S 1 StGHG, § 24 StGHG

Leitsatz

Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage gegen eine Entscheidung des Wahlprüfungsgericht beim Hessischen Landtag, mit der ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zur Nachprüfung der Gültigkeit der Landtagswahl vom 5. April 1987 abgelehnt worden war. Art. 78 Abs. 2 HV gewährt kein Grundrecht.

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