Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1987-11-11, P.St. 1070 e.V.

P.St. 1070 e.V.Verfassungsgericht11.11.1987

Regest

Nach Rücknahme des Antrags wird das Grundrechtsklageverfahren durch Beschluß eingestellt. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022179

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1070 e.V. — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1987-11-11

Aktenzeichen: P.St. 1070 e.V.

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1987:1111.P.ST.1070E.V.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Nach Rücknahme des Antrags wird das Grundrechtsklageverfahren durch Beschluß eingestellt.

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