P.St. 1048•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1986-08-14, P.St. 1048
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1986-08-14, P.St. 1048
P.St. 1048Verfassungsgericht14.08.1986
Regest
Nach Rücknahme der Grundrechtsklage ist das Verfahren durch Beschluß einzustellen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022161
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1048 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1986-08-14
Aktenzeichen: P.St. 1048
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1986:0814.P.ST.1048.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Nach Rücknahme der Grundrechtsklage ist das Verfahren durch Beschluß einzustellen.
Permalink
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