Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1986-08-14, P.St. 1029

P.St. 1029Verfassungsgericht14.08.1986

Regest

Die Bestimmung über das Verbot der geheimen Abstimmung von Gemeindevertretern (§ 54 Abs. 2 HGO) ist nicht geeignet, grundrechtlich geschützte Positionen der Gemeindebewohner zu deren Nachteil zu verändern. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022160

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1029 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1986-08-14

Aktenzeichen: P.St. 1029

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1986:0814.P.ST.1029.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Die Bestimmung über das Verbot der geheimen Abstimmung von Gemeindevertretern (§ 54 Abs. 2 HGO) ist nicht geeignet, grundrechtlich geschützte Positionen der Gemeindebewohner zu deren Nachteil zu verändern.

Permalink

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