P.St. 1029•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1986-08-14, P.St. 1029
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1986-08-14, P.St. 1029
P.St. 1029Verfassungsgericht14.08.1986
Regest
Die Bestimmung über das Verbot der geheimen Abstimmung von Gemeindevertretern (§ 54 Abs. 2 HGO) ist nicht geeignet, grundrechtlich geschützte Positionen der Gemeindebewohner zu deren Nachteil zu verändern. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022160
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1029 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1986-08-14
Aktenzeichen: P.St. 1029
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1986:0814.P.ST.1029.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Die Bestimmung über das Verbot der geheimen Abstimmung von Gemeindevertretern (§ 54 Abs. 2 HGO) ist nicht geeignet, grundrechtlich geschützte Positionen der Gemeindebewohner zu deren Nachteil zu verändern.
Permalink
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