P.St. 1027 e.V.•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1985-02-27, P.St. 1027 e.V.
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1985-02-27, P.St. 1027 e.V.
P.St. 1027 e.V.Verfassungsgericht27.02.1985
Regest
Das öffentliche Interesse an der Vollstreckung rechtskräftig verhängter Freiheitsstrafen überwiegt diejenigen vom Antragsteller geltend gemachten Nachteile, die sich als notwendige und übliche Folgen einer Strafvollstreckung darstellen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022141
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1027 e.V. — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1985-02-27
Aktenzeichen: P.St. 1027 e.V.
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1985:0227.P.ST.1027E.V.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Das öffentliche Interesse an der Vollstreckung rechtskräftig verhängter Freiheitsstrafen überwiegt diejenigen vom Antragsteller geltend gemachten Nachteile, die sich als notwendige und übliche Folgen einer Strafvollstreckung darstellen.
Permalink
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