Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1984-12-04, P.St. 999

P.St. 999Verfassungsgericht04.12.1984

Regest

Die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Grundrechtsklage ist unzulässig (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022140

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 999 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1984-12-04

Aktenzeichen: P.St. 999

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1984:1204.P.ST.999.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Grundrechtsklage ist unzulässig (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).

Permalink

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