Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1983-08-03, P.St. 1000

P.St. 1000Verfassungsgericht03.08.1983

Regest

1. Für die Prüfung der Gültigkeit der hessischen Landtagswahlen ist nach dem Wortlaut und Sinn des Art. 78 HV das Wahlprüfungsgericht ausschließlich zuständig, so dass eine Wahlprüfung durch den Hessischen Staatsgerichtshof mangels entsprechender Zuständigkeit nicht möglich ist (vgl. StGH, Beschluss vom 26.07.1967 - P.St. 484 -, ESVGH 18, 15; Urteil vom 07.07.1977 - P.St. 783 -,ESVGH 27, 211). 2. Der ausschließlichen Zuständigkeit des in erster und letzter Instanz über die Gültigkeit einer Landtagswahl und Wahlanfechtungen entscheidenden Wahlprüfungsgerichts steht jedoch nicht entgegen, dass seine Entscheidung auf entsprechende Anträge gemäß Art. 131 HV, §§ 45 ff. StGHG vom Staatsgerichtshof auf die Einhaltung der Grundrechte überprüft werden können. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022118

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1000 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1983-08-03

Aktenzeichen: P.St. 1000

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1983:0803.P.ST.1000.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: Art 78 Verf HE, § 21 StGHG, § 22 StGHG

Leitsatz

  1. Für die Prüfung der Gültigkeit der hessischen Landtagswahlen ist nach dem Wortlaut und Sinn des Art. 78 HV das Wahlprüfungsgericht ausschließlich zuständig, so dass eine Wahlprüfung durch den Hessischen Staatsgerichtshof mangels entsprechender Zuständigkeit nicht möglich ist (vgl. StGH, Beschluss vom 26.07.1967 - P.St. 484 -, ESVGH 18, 15; Urteil vom 07.07.1977 - P.St. 783 -,ESVGH 27, 211).

  2. Der ausschließlichen Zuständigkeit des in erster und letzter Instanz über die Gültigkeit einer Landtagswahl und Wahlanfechtungen entscheidenden Wahlprüfungsgerichts steht jedoch nicht entgegen, dass seine Entscheidung auf entsprechende Anträge gemäß Art. 131 HV, §§ 45 ff. StGHG vom Staatsgerichtshof auf die Einhaltung der Grundrechte überprüft werden können.

Permalink

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.