Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1980-03-26, P.St. 920

P.St. 920Verfassungsgericht26.03.1980

Regest

1. Zu den Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gemäß § 22 Abs. 1 StGHG. 2. Zur Abgrenzung der Prüfungsbefugnis des Staatsgerichtshofs bei gerichtlichen Entscheidungen, die in einem bundesgesetzlich geregelten Verfahren ergangen sind und auf Bundesrecht beruhen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022082

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 920 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1980-03-26

Aktenzeichen: P.St. 920

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1980:0326.P.ST.920.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: Art 31 GG, § 22 StGHG

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gemäß § 22 Abs. 1 StGHG. 2. Zur Abgrenzung der Prüfungsbefugnis des Staatsgerichtshofs bei gerichtlichen Entscheidungen, die in einem bundesgesetzlich geregelten Verfahren ergangen sind und auf Bundesrecht beruhen.

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