P.St. 920•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1980-03-26, P.St. 920
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1980-03-26, P.St. 920
P.St. 920Verfassungsgericht26.03.1980
Regest
1. Zu den Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gemäß § 22 Abs. 1 StGHG. 2. Zur Abgrenzung der Prüfungsbefugnis des Staatsgerichtshofs bei gerichtlichen Entscheidungen, die in einem bundesgesetzlich geregelten Verfahren ergangen sind und auf Bundesrecht beruhen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022082
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 920 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1980-03-26
Aktenzeichen: P.St. 920
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1980:0326.P.ST.920.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: Art 31 GG, § 22 StGHG
Leitsatz
- Zu den Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gemäß § 22 Abs. 1 StGHG. 2. Zur Abgrenzung der Prüfungsbefugnis des Staatsgerichtshofs bei gerichtlichen Entscheidungen, die in einem bundesgesetzlich geregelten Verfahren ergangen sind und auf Bundesrecht beruhen.
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