Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1980-03-26, P.St. 913

P.St. 913Verfassungsgericht26.03.1980

Regest

Geldansprüche können nicht mittels einer Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof geltend gemacht werden. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022081

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 913 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1980-03-26

Aktenzeichen: P.St. 913

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1980:0326.P.ST.913.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Geldansprüche können nicht mittels einer Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof geltend gemacht werden.

Permalink

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