Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1979-09-17, P.St. 904

P.St. 904Verfassungsgericht17.09.1979

Regest

Geldansprüche können nicht mittels einer Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof geltend gemacht werden. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022075

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 904 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1979-09-17

Aktenzeichen: P.St. 904

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1979:0917.P.ST.904.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Geldansprüche können nicht mittels einer Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof geltend gemacht werden.

Permalink

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