Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1977-10-26, P.St. 858

P.St. 858Verfassungsgericht26.10.1977

Regest

Zur Abgrenzung der Prüfungsbefugnis des Staatsgerichtshofs bei gerichtlichen Entscheidungen, die in einem bundesgesetzlich geregelten Verfahren ergangen sind und auf Bundesrecht beruhen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022045

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 858 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1977-10-26

Aktenzeichen: P.St. 858

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1977:1026.P.ST.858.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: Art 31 GG, Art 142 GG, §§ 45 StGHG

Leitsatz

Zur Abgrenzung der Prüfungsbefugnis des Staatsgerichtshofs bei gerichtlichen Entscheidungen, die in einem bundesgesetzlich geregelten Verfahren ergangen sind und auf Bundesrecht beruhen.

Permalink

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