P.St. 858•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1977-10-26, P.St. 858
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1977-10-26, P.St. 858
P.St. 858Verfassungsgericht26.10.1977
Regest
Zur Abgrenzung der Prüfungsbefugnis des Staatsgerichtshofs bei gerichtlichen Entscheidungen, die in einem bundesgesetzlich geregelten Verfahren ergangen sind und auf Bundesrecht beruhen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022045
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 858 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1977-10-26
Aktenzeichen: P.St. 858
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1977:1026.P.ST.858.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: Art 31 GG, Art 142 GG, §§ 45 StGHG
Leitsatz
Zur Abgrenzung der Prüfungsbefugnis des Staatsgerichtshofs bei gerichtlichen Entscheidungen, die in einem bundesgesetzlich geregelten Verfahren ergangen sind und auf Bundesrecht beruhen.
Permalink
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