P.St. 819•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1976-07-28, P.St. 819
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1976-07-28, P.St. 819
P.St. 819Verfassungsgericht28.07.1976
Regest
Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage betr. Bußgeldverfahren und sozialgerichtliche Entscheidungen (bundesgesetzliches Verfahren; Rechtsweg nicht erschöpft; Frist versäumt). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022026
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 819 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1976-07-28
Aktenzeichen: P.St. 819
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1976:0728.P.ST.819.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: Art 131 Verf HE, § 48 Abs 3 StGHG, § 46 Abs 1 StGHG
Leitsatz
Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage betr. Bußgeldverfahren und sozialgerichtliche Entscheidungen (bundesgesetzliches Verfahren; Rechtsweg nicht erschöpft; Frist versäumt).
Permalink
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