P.St. 820•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1976-05-19, P.St. 820
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1976-05-19, P.St. 820
P.St. 820Verfassungsgericht19.05.1976
Regest
Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage betr. Strafvollzug (bundesgesetzlich geregeltes Verfahren; Rechtsweg nicht erschöpft; keine Geltendmachung zukünftiger Grundrechtsverletzungen möglich). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022019
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 820 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1976-05-19
Aktenzeichen: P.St. 820
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1976:0519.P.ST.820.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: Art 31 GG, § 48 Abs 3 StGHG
Leitsatz
Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage betr. Strafvollzug (bundesgesetzlich geregeltes Verfahren; Rechtsweg nicht erschöpft; keine Geltendmachung zukünftiger Grundrechtsverletzungen möglich).
Permalink
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