P.St. 814, P.St. 815, P.St. 816•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1976-05-19, P.St. 814, P.St. 815, P.St. 816
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1976-05-19, P.St. 814, P.St. 815, P.St. 816
P.St. 814, P.St. 815, P.St. 816Verfassungsgericht19.05.1976
Regest
Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage (nicht substantiiert; wahnhafte Unterstellungen und unflätige Vorwürfe). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022018
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 814, P.St. 815, P.St. 816 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1976-05-19
Aktenzeichen: P.St. 814, P.St. 815, P.St. 816
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1976:0519.P.ST.814.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 21 StGHG, § 46 StGHG
Leitsatz
Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage (nicht substantiiert; wahnhafte Unterstellungen und unflätige Vorwürfe).
Permalink
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