Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1976-04-07, P.St. 802

P.St. 802Verfassungsgericht07.04.1976

Regest

1. Die Verweisung einer Grundrechtsklage an das Bundesverfassungsgericht ist nicht zulässig. 2. Im übrigen Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage betr. Maßnahmen des Strafvollzugs (Rechtsweg nicht erschöpft). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022009

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 802 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1976-04-07

Aktenzeichen: P.St. 802

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1976:0407.P.ST.802.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

  1. Die Verweisung einer Grundrechtsklage an das Bundesverfassungsgericht ist nicht zulässig.

  2. Im übrigen Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage betr. Maßnahmen des Strafvollzugs (Rechtsweg nicht erschöpft).

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