Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1968-01-31, P.St. 494

P.St. 494Verfassungsgericht31.01.1968

Regest

1. Art. 126 HV enthält kein Grundrecht. 2. Der gesetzliche Richter kann nur durch das Gesetz, nicht durch einen ministeriellen Erlaß bestimmt werden. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021960

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 494 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1968-01-31

Aktenzeichen: P.St. 494

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1968:0131.P.ST.494.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

  1. Art. 126 HV enthält kein Grundrecht.

  2. Der gesetzliche Richter kann nur durch das Gesetz, nicht durch einen ministeriellen Erlaß bestimmt werden.

Permalink

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.