P.St. 494•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1968-01-31, P.St. 494
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1968-01-31, P.St. 494
P.St. 494Verfassungsgericht31.01.1968
Regest
1. Art. 126 HV enthält kein Grundrecht. 2. Der gesetzliche Richter kann nur durch das Gesetz, nicht durch einen ministeriellen Erlaß bestimmt werden. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021960
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 494 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1968-01-31
Aktenzeichen: P.St. 494
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1968:0131.P.ST.494.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
-
Art. 126 HV enthält kein Grundrecht.
-
Der gesetzliche Richter kann nur durch das Gesetz, nicht durch einen ministeriellen Erlaß bestimmt werden.
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021960
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