P.St. 491•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1967-10-25, P.St. 491
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1967-10-25, P.St. 491
P.St. 491Verfassungsgericht25.10.1967
Regest
1. Art. 129 HV gewährt kein Grundrecht. 2. Im übrigen Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage betr. Strafvollzug und Wiederaufnahmeverfahren (Rechtsweg nicht erschöpft, nicht substantiiert. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021958
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 491 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1967-10-25
Aktenzeichen: P.St. 491
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1967:1025.P.ST.491.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
-
Art. 129 HV gewährt kein Grundrecht.
-
Im übrigen Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage betr. Strafvollzug und Wiederaufnahmeverfahren (Rechtsweg nicht erschöpft, nicht substantiiert.
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021958
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