Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1967-10-25, P.St. 491

P.St. 491Verfassungsgericht25.10.1967

Regest

1. Art. 129 HV gewährt kein Grundrecht. 2. Im übrigen Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage betr. Strafvollzug und Wiederaufnahmeverfahren (Rechtsweg nicht erschöpft, nicht substantiiert. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021958

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 491 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1967-10-25

Aktenzeichen: P.St. 491

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1967:1025.P.ST.491.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

  1. Art. 129 HV gewährt kein Grundrecht.

  2. Im übrigen Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage betr. Strafvollzug und Wiederaufnahmeverfahren (Rechtsweg nicht erschöpft, nicht substantiiert.

Permalink

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.