Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1967-02-01, P.St. 455

P.St. 455Verfassungsgericht01.02.1967

Regest

Die Verwirklichung der Bodenreform ist Aufgabe des Gesetzgebers; ein Grundrecht gewährt Art. 42 Abs. 1 nicht. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021941

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 455 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1967-02-01

Aktenzeichen: P.St. 455

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1967:0201.P.ST.455.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Die Verwirklichung der Bodenreform ist Aufgabe des Gesetzgebers; ein Grundrecht gewährt Art. 42 Abs. 1 nicht.

Permalink

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