P.St. 420•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1966-01-26, P.St. 420
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1966-01-26, P.St. 420
P.St. 420Verfassungsgericht26.01.1966
Regest
Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt, daß ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde legen darf, zu denen der Betroffene sich nicht vorher äußern konnte. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021921
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 420 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1966-01-26
Aktenzeichen: P.St. 420
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1966:0126.P.ST.420.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt, daß ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde legen darf, zu denen der Betroffene sich nicht vorher äußern konnte.
Permalink
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