P.St. 406•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1965-07-01, P.St. 406
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1965-07-01, P.St. 406
P.St. 406Verfassungsgericht01.07.1965
Regest
Für die Bezeichnung des angeblich verletzten Grundrechts genügt es, daß der Antrag hinreichend deutlich zu erkennen gibt oder daß sich aus ihm entnehmen läßt, welches Grundrecht verletzt sein soll. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021914
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 406 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1965-07-01
Aktenzeichen: P.St. 406
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1965:0701.P.ST.406.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Für die Bezeichnung des angeblich verletzten Grundrechts genügt es, daß der Antrag hinreichend deutlich zu erkennen gibt oder daß sich aus ihm entnehmen läßt, welches Grundrecht verletzt sein soll.
Permalink
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