P.St. 383•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1963-11-15, P.St. 383
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1963-11-15, P.St. 383
P.St. 383Verfassungsgericht15.11.1963
Regest
Der Staatsgerichtshof ist kein Rechtsmittelgericht. Es ist nicht seine Aufgabe, Entscheidungen der Gerichte auf die Richtigkeit der getroffenen Feststellungen und der Anwendung des Rechts auf den konkreten Fall zu überprüfen (st.Rspr.). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021895
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 383 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1963-11-15
Aktenzeichen: P.St. 383
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1963:1115.P.ST.383.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Der Staatsgerichtshof ist kein Rechtsmittelgericht. Es ist nicht seine Aufgabe, Entscheidungen der Gerichte auf die Richtigkeit der getroffenen Feststellungen und der Anwendung des Rechts auf den konkreten Fall zu überprüfen (st.Rspr.).
Permalink
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