Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1963-11-15, P.St. 383

P.St. 383Verfassungsgericht15.11.1963

Regest

Der Staatsgerichtshof ist kein Rechtsmittelgericht. Es ist nicht seine Aufgabe, Entscheidungen der Gerichte auf die Richtigkeit der getroffenen Feststellungen und der Anwendung des Rechts auf den konkreten Fall zu überprüfen (st.Rspr.). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021895

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 383 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1963-11-15

Aktenzeichen: P.St. 383

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1963:1115.P.ST.383.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Der Staatsgerichtshof ist kein Rechtsmittelgericht. Es ist nicht seine Aufgabe, Entscheidungen der Gerichte auf die Richtigkeit der getroffenen Feststellungen und der Anwendung des Rechts auf den konkreten Fall zu überprüfen (st.Rspr.).

Permalink

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