P.St. 381•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1963-11-15, P.St. 381
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1963-11-15, P.St. 381
P.St. 381Verfassungsgericht15.11.1963
Regest
Eingaben an den unzuständigen Stellen können nicht als Antrag zur Verteidigung von Grundrechten i.S. der §§ 45 ff. StGHG angesehen werden, der nur beim Staatsgerichtshof selbst in der Frist des § 48 Abs. 3 Satz 1 StGHG angebracht werden kann. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021894
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 381 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1963-11-15
Aktenzeichen: P.St. 381
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1963:1115.P.ST.381.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Eingaben an den unzuständigen Stellen können nicht als Antrag zur Verteidigung von Grundrechten i.S. der §§ 45 ff. StGHG angesehen werden, der nur beim Staatsgerichtshof selbst in der Frist des § 48 Abs. 3 Satz 1 StGHG angebracht werden kann.
Permalink
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