P.St. 362•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1962-11-09, P.St. 362
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1962-11-09, P.St. 362
P.St. 362Verfassungsgericht09.11.1962
Regest
Ist eine Grundrechtsklage unzulässig, kommt auch eine einstweilige Verfügung nicht mehr in Betracht. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021881
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 362 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1962-11-09
Aktenzeichen: P.St. 362
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1962:1109.P.ST.362.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 22 StGHG, § 46 StGHG, § 48 StGHG
Leitsatz
Ist eine Grundrechtsklage unzulässig, kommt auch eine einstweilige Verfügung nicht mehr in Betracht.
Permalink
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