Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1962-11-09, P.St. 362

P.St. 362Verfassungsgericht09.11.1962

Regest

Ist eine Grundrechtsklage unzulässig, kommt auch eine einstweilige Verfügung nicht mehr in Betracht. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021881

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 362 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1962-11-09

Aktenzeichen: P.St. 362

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1962:1109.P.ST.362.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 22 StGHG, § 46 StGHG, § 48 StGHG

Leitsatz

Ist eine Grundrechtsklage unzulässig, kommt auch eine einstweilige Verfügung nicht mehr in Betracht.

Permalink

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