P.St. 351•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1962-04-06, P.St. 351
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1962-04-06, P.St. 351
P.St. 351Verfassungsgericht06.04.1962
Regest
§ 48 Abs. 2 StGHG schließt als lex specialis die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 48 Abs. 1 und 3 StGHG während der Rechtshängigkeit aus. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021873
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 351 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1962-04-06
Aktenzeichen: P.St. 351
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1962:0406.P.ST.351.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
§ 48 Abs. 2 StGHG schließt als lex specialis die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 48 Abs. 1 und 3 StGHG während der Rechtshängigkeit aus.
Permalink
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