Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1962-04-06, P.St. 351

P.St. 351Verfassungsgericht06.04.1962

Regest

§ 48 Abs. 2 StGHG schließt als lex specialis die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 48 Abs. 1 und 3 StGHG während der Rechtshängigkeit aus. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021873

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 351 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1962-04-06

Aktenzeichen: P.St. 351

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1962:0406.P.ST.351.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

§ 48 Abs. 2 StGHG schließt als lex specialis die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 48 Abs. 1 und 3 StGHG während der Rechtshängigkeit aus.

Permalink

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