P.St. 336•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1961-06-16, P.St. 336
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1961-06-16, P.St. 336
P.St. 336Verfassungsgericht16.06.1961
Regest
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist des § 48 III StGHG kann nicht gewährt werden. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021865
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 336 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1961-06-16
Aktenzeichen: P.St. 336
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1961:0616.P.ST.336.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist des § 48 III StGHG kann nicht gewährt werden.
Permalink
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