Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1958-11-07, P.St. 268, P.St. 269

P.St. 268, P.St. 269Verfassungsgericht07.11.1958

Regest

Der Rechtsweg ist nicht erschöpft, wenn der Antragsteller von einem zulässigen Rechtsmittel keinen Gebrauch gemacht hat oder sein Rechtsmittel aus formellen Gründen zurückgewiesen worden ist. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021846

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 268, P.St. 269 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1958-11-07

Aktenzeichen: P.St. 268, P.St. 269

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1958:1107.P.ST.268.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Der Rechtsweg ist nicht erschöpft, wenn der Antragsteller von einem zulässigen Rechtsmittel keinen Gebrauch gemacht hat oder sein Rechtsmittel aus formellen Gründen zurückgewiesen worden ist.

Permalink

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