P.St. 268, P.St. 269•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1958-11-07, P.St. 268, P.St. 269
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1958-11-07, P.St. 268, P.St. 269
P.St. 268, P.St. 269Verfassungsgericht07.11.1958
Regest
Der Rechtsweg ist nicht erschöpft, wenn der Antragsteller von einem zulässigen Rechtsmittel keinen Gebrauch gemacht hat oder sein Rechtsmittel aus formellen Gründen zurückgewiesen worden ist. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021846
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 268, P.St. 269 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1958-11-07
Aktenzeichen: P.St. 268, P.St. 269
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1958:1107.P.ST.268.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Der Rechtsweg ist nicht erschöpft, wenn der Antragsteller von einem zulässigen Rechtsmittel keinen Gebrauch gemacht hat oder sein Rechtsmittel aus formellen Gründen zurückgewiesen worden ist.
Permalink
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