P.St. 261•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1958-11-07, P.St. 261
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1958-11-07, P.St. 261
P.St. 261Verfassungsgericht07.11.1958
Regest
Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage (Frist versäumt, nicht substantiiert). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021845
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 261 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1958-11-07
Aktenzeichen: P.St. 261
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1958:1107.P.ST.261.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 46 StGHG, § 48 StGHG
Leitsatz
Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage (Frist versäumt, nicht substantiiert).
Permalink
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