Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1951-01-26, P.St. 67

P.St. 67Verfassungsgericht26.01.1951

Regest

Im Hinblick auf die Vorrangstellung, welche die Gesetzgebung des Wirtschaftsrats im Geltungsbereich der Proklamation Nr. 7 der Militärregierung (Beilage Nr. 3 zum GVBl. v. 11.03.1948 S. 36) gegenüber den Ländergesetzen, damit auch den Länderverfassungen einnimmt, ist den Verfassungsgerichten der von der Proklamation betroffenen Ländern die Berechtigung entzogen, jene Gesetzgebung auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen (hier: Soforthilfe DVO v.08.08.1949). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021792

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 67 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1951-01-26

Aktenzeichen: P.St. 67

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1951:0126.P.ST.67.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Im Hinblick auf die Vorrangstellung, welche die Gesetzgebung des Wirtschaftsrats im Geltungsbereich der Proklamation Nr. 7 der Militärregierung (Beilage Nr. 3 zum GVBl. v. 11.03.1948 S. 36) gegenüber den Ländergesetzen, damit auch den Länderverfassungen einnimmt, ist den Verfassungsgerichten der von der Proklamation betroffenen Ländern die Berechtigung entzogen, jene Gesetzgebung auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen (hier: Soforthilfe DVO v.08.08.1949).

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