P.St. 67•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1951-01-26, P.St. 67
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1951-01-26, P.St. 67
P.St. 67Verfassungsgericht26.01.1951
Regest
Im Hinblick auf die Vorrangstellung, welche die Gesetzgebung des Wirtschaftsrats im Geltungsbereich der Proklamation Nr. 7 der Militärregierung (Beilage Nr. 3 zum GVBl. v. 11.03.1948 S. 36) gegenüber den Ländergesetzen, damit auch den Länderverfassungen einnimmt, ist den Verfassungsgerichten der von der Proklamation betroffenen Ländern die Berechtigung entzogen, jene Gesetzgebung auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen (hier: Soforthilfe DVO v.08.08.1949). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021792
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 67 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1951-01-26
Aktenzeichen: P.St. 67
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1951:0126.P.ST.67.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Im Hinblick auf die Vorrangstellung, welche die Gesetzgebung des Wirtschaftsrats im Geltungsbereich der Proklamation Nr. 7 der Militärregierung (Beilage Nr. 3 zum GVBl. v. 11.03.1948 S. 36) gegenüber den Ländergesetzen, damit auch den Länderverfassungen einnimmt, ist den Verfassungsgerichten der von der Proklamation betroffenen Ländern die Berechtigung entzogen, jene Gesetzgebung auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen (hier: Soforthilfe DVO v.08.08.1949).
Permalink
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