P.St. 53•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1950-02-03, P.St. 53
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1950-02-03, P.St. 53
P.St. 53Verfassungsgericht03.02.1950
Regest
Angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung einer Gemeindewahl können vom Staatsgerichtshof im Rahmen der Grundrechtsklage nur dann überprüft werden, ob sie Grundrechtsverletzungen enthalten. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021783
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 53 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1950-02-03
Aktenzeichen: P.St. 53
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1950:0203.P.ST.53.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung einer Gemeindewahl können vom Staatsgerichtshof im Rahmen der Grundrechtsklage nur dann überprüft werden, ob sie Grundrechtsverletzungen enthalten.
Permalink
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