Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1950-02-03, P.St. 53

P.St. 53Verfassungsgericht03.02.1950

Regest

Angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung einer Gemeindewahl können vom Staatsgerichtshof im Rahmen der Grundrechtsklage nur dann überprüft werden, ob sie Grundrechtsverletzungen enthalten. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021783

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 53 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1950-02-03

Aktenzeichen: P.St. 53

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1950:0203.P.ST.53.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung einer Gemeindewahl können vom Staatsgerichtshof im Rahmen der Grundrechtsklage nur dann überprüft werden, ob sie Grundrechtsverletzungen enthalten.

Permalink

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.