P.St. 31•Staatsgerichtshof des Landes Hessen Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1949-04-14, P.St. 31
Staatsgerichtshof des Landes Hessen Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1949-04-14, P.St. 31
P.St. 31Verfassungsgericht14.04.1949
Regest
Gesetze und Verordnungen des Wirtschaftsrates haben Vorrang vor den Gesetzen der Länder, auch vor deren Verfassungen (hier: KraftfahrzeugbenutzungsVO vom 28.12.1948 (WiGBl. 1949, 1). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021773
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 31 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1949-04-14
Aktenzeichen: P.St. 31
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1949:0414.P.ST.31.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Gesetze und Verordnungen des Wirtschaftsrates haben Vorrang vor den Gesetzen der Länder, auch vor deren Verfassungen (hier: KraftfahrzeugbenutzungsVO vom 28.12.1948 (WiGBl. 1949, 1).
Permalink
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