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26 Sch 24/13•OLG Frankfurt 26. Zivilsenat, 2013-12-19, 26 Sch 24/13
26 Sch 24/13Obergericht / Civil Chamber 2619.12.2013
Entscheidungsdatum: 2013-12-19
Aktenzeichen: 26 Sch 24/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHE:2013:1219.26SCH24.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Ein Rechtsmittel ist nicht bekannt geworden.
Der von dem Schiedsgericht, bestehend aus der Schiedsrichterin Rechtsanwältin RAin1 als Vorsitzende und den Schiedsrichtern Rechtsanwalt RA2 und Rechtsanwalt RA3, am 5.11.2013 erlassene Schiedsspruch (...) mit folgendem Tenor:
wird für vollstreckbar erklärt.
Die Antragsgegnerinnen haben die Kosten dieses Verfahrens zu tragen.
Der Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 2.552.041,08 € festgesetzt.
In dem zwischen den Parteien geführten Schiedsverfahren ist am Schiedsort Frankfurt am Main der aus dem Tenor ersichtliche Schiedsspruch ergangen, dessen Vollstreckbarerklärung die Antragstellerin beantragt.
Die Antragsgegnerinnen haben nach Zustellung des Antrags auf Vollstreckbarerklärung innerhalb der ihnen zur Stellungnahme gesetzten Frist gegen den Antrag keine Einwände erhoben.
Der Antrag auf Vollstreckbarerklärung des inländischen Schiedsspruchs ist zulässig und begründet.
Der angerufene Senat ist für die Entscheidung über die Vollstreckbarerklärung gemäß den §§ 1060, 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO zuständig. Die übrigen formellen Voraussetzungen nach § 1064 Abs. 1 ZPO liegen vor.
Die Antragsgegnerinnen haben keine Aufhebungsgründe gemäß § 1059 Abs. 2 Nr. 1 ZPO begründet geltend gemacht. Es sind auch keine von Amts wegen zu berücksichtigenden Aufhebungsgründe nach § 1059 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ersichtlich, so dass antragsgemäß zu entscheiden ist.
Die Nebenentscheidungen folgen aus den §§ 91 Abs. 1, 1064 Abs. 2 ZPO.
Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 3 ZPO und berücksichtigt gemäß der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 2.5.2011, 26 W 20/11, Beschluss vom 12.10.2011, 26 Sch 18/11, Beschluss vom 4.5.2012, 26 Sch 16/11) den Hauptsachewert des Schiedsspruchs ohne Zinsen und Kosten.
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