OLG Frankfurt Vergabesenat, 2007-09-04, 11 Verg 7/07

11 Verg 7/07Obergericht04.09.2007

Gesamter Gesetzestext

OLG Frankfurt Vergabesenat — 11 Verg 7/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-09-04

Aktenzeichen: 11 Verg 7/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHE:2007:0904.11VERG7.07.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Gründe

1 Der Antragstellervertreter überreichte Schriftsatz vom 03.09.2007 im Original. Der Vertreter der Antragsgegnerin und der Beigeladenen erhielten Abschriften.

2 Die Sitzung wurde unterbrochen und um 12.50 Uhr fortgesetzt.

3 Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert.

4 Der Antragstellervertreter stellte die Anträge aus dem Schriftsatz vom 04.06.2007 (Bl. 2 d. A.).

5 Der Antragsgegnervertreter stellte den Antrag aus dem Schriftsatz vom 06.06.2007 (Bl. 180 d.A.).

6 Sodann schlössen die Parteien folgenden

7 Widerrufsvergleich:

8 1. Die Antragstellerin nimmt den Nachprüfungsantrag zurück.

9 2. Die Antragsgegnerin stellt keinen Kostenantrag.

10 3. Die Antragsgegnerin trägt die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Nachprüfungsverfahrens.

11 4. Der Antragsgegnerin bleibt vorbehalten, diesen Vergleich durch schriftliche Anzeige bei Gericht bis spätestens Dienstag, den 16. Oktober 2007 zu widerrufen.

12 Vorgespielt und genehmigt.

13 Für den Fall des Vergleichswiderrufs wird Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf Dienstag, den 30.10.2007, 9.15 Uhr, Raum 620 D.

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