LG Wiesbaden 12. Kammer für Handelssachen, 2013-11-04, 12 O 67/13

12 O 67/13Kantonsgericht04.11.2013

Gesamter Gesetzestext

LG Wiesbaden 12. Kammer für Handelssachen — 12 O 67/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-11-04

Aktenzeichen: 12 O 67/13

ECLI: ECLI:DE:LGWIESB:2013:1104.12O67.13.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 1 UWG, § 12 UWG, § 935 ZPO

Gründe

1 Ich helfe der sofortigen Beschwerde nicht ab.

2 Der ursprünglich gestellte Antrag lautete auf Unterlassung wettbewerbswidriger Äußerungen der Antragsgegnerin, die sich namentlich gegen die Antragstellerin gerichtet haben sollen.

3 Solche Äußerungen – gerichtet direkt gegen die Antragsgegnerin – hat diese weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht.

4 Die beanstandeten wettbewerbswidrigen Aussagen der Antragsgegnerin richteten sich gegen unbenannte Wettbewerber, so dass mit der angesprochenen Tenorierung der einstweiligen Verfügung die Antragstellerin das angestrebte Ziel nicht in vollem Umfang erreicht hat.

5 Das Unterliegen hat das Gericht mit 25% bewertet.

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