LG Kassel 1. Zivilkammer, 2009-02-16, 1 S 116/08

1 S 116/08Kantonsgericht / I. Zivilkammer16.02.2009

Gesamter Gesetzestext

LG Kassel 1. Zivilkammer — 1 S 116/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-16

Aktenzeichen: 1 S 116/08

ECLI: ECLI:DE:LGKASSE:2009:0216.1S116.08.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgericht Fritzlar vom 3.4.2008 - 8 C 587/05 (10) - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1498,95 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 18.12.2004 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges haben die Klägerin 13% und die Beklagte 87% zu tragen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 16% und die Beklagte 84% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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