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6 O 54/14•LG Gießen 6. Zivilkammer, 2015-08-19, 6 O 54/14
6 O 54/14Kantonsgericht19.08.2015
Entscheidungsdatum: 2015-08-19
Aktenzeichen: 6 O 54/14
ECLI: ECLI:DE:LGGIESS:2015:0819.6O54.14.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Das am 14.07.2015 verkündete Urteil wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt, wobei in beiden Fällen reine Versehen bei den Namensnennungen vorliegen:
Auf S. 7 des Urteils muss es in der 10. Zeile (gemäß dem Ausdruck in der Akte) anstelle von "in einem Umkreis von 90 km von --" richtig heißen "in einem Umkreis von 90 km von --"
Auf S. 13 des Urteils muss es bei den Ausführungen zu dem Antrag zu 1b im 2 Absatz anstelle von "Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Beklagte Mitglied der Industrie- und Handelskammer '' ist." richtig heißen "Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Beklagte Mitglied Handwerkskammer -- ist."
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