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16 TaBVGa 165/14•Hessisches Landesarbeitsgericht 16. Kammer, 2015-11-09, 16 TaBVGa 165/14
16 TaBVGa 165/14Arbeitsgericht / Chamber 1609.11.2015
Entscheidungsdatum: 2015-11-09
Aktenzeichen: 16 TaBVGa 165/14
ECLI: ECLI:DE:LAGHE:2015:1109.16TABVGA165.14.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Der Tenor des am 13. Juli 2015 verkündeten Beschlusses gemäß § 319 ZPO wird von Amts wegen dahingehend berichtigt, dass er lautet:
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juli 2014 - 20 BVGa 449/14 - wird zurückgewiesen.
Dem Vorsitzenden ist bei der Abfassung des Tenors hinsichtlich des Datums der angegriffenen Entscheidung des Arbeitsgerichts ein Schreibfehler unterlaufen, der nach § 319 ZPO berichtigt werden kann.
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