Hessisches Landesarbeitsgericht 16. Kammer, 2015-11-09, 16 TaBVGa 165/14

16 TaBVGa 165/14Arbeitsgericht / Chamber 1609.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Hessisches Landesarbeitsgericht 16. Kammer — 16 TaBVGa 165/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-11-09

Aktenzeichen: 16 TaBVGa 165/14

ECLI: ECLI:DE:LAGHE:2015:1109.16TABVGA165.14.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der Tenor des am 13. Juli 2015 verkündeten Beschlusses gemäß § 319 ZPO wird von Amts wegen dahingehend berichtigt, dass er lautet:

Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juli 2014 - 20 BVGa 449/14 - wird zurückgewiesen.

Gründe

Dem Vorsitzenden ist bei der Abfassung des Tenors hinsichtlich des Datums der angegriffenen Entscheidung des Arbeitsgerichts ein Schreibfehler unterlaufen, der nach § 319 ZPO berichtigt werden kann.

Permalink

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.