Hessisches Landesarbeitsgericht 2. Kammer, 2015-07-27, 2 Sa 1161/14

2 Sa 1161/14Arbeitsgericht / 2. Kammer27.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Hessisches Landesarbeitsgericht 2. Kammer — 2 Sa 1161/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-27

Aktenzeichen: 2 Sa 1161/14

ECLI: ECLI:DE:LAGHE:2015:0727.2SA1161.14.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 11 BAT, § 3 Abs. 4 TV-H

Tenor

Das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. März 2015 - Az. 2 Sa 1161/14 - wird im Tenor hinsichtlich der Hauptsache und dem Kostenausspruch dahingehend abgeändert, dass es statt "Klägerin" nunmehr "Beklagten" (Hauptsache) bzw. "Beklagte" (Kostenausspruch) heißen muss.

Gründe

Das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. März 2015 - Az. 2 Sa 1161/14 - ist nach Gewährung rechtlichen Gehörs wie aus dem Tenor ersichtlich gemäß § 319 ZPO zu berichtigen. Es handelt sich um eine offenbare Unrichtigkeit, da Klägerin hier das Land Hessen und Beklagte dessen Tarifbeschäftigte war.

Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben.

Permalink

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.