Hessisches Landesarbeitsgericht 12. Kammer, 2015-02-09, 12 Sa 511/13

12 Sa 511/13Arbeitsgericht / Chamber 1209.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Hessisches Landesarbeitsgericht 12. Kammer — 12 Sa 511/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-02-09

Aktenzeichen: 12 Sa 511/13

ECLI: ECLI:DE:LAGHE:2015:0209.12SA511.13.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Gründe

Nach Antrag auf Erteilung einer abgekürzten vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils vom 24.09.2014 wurde anstelle des beigeordneten Prozessbevollmächtigten die ausschließlich mit der Zwangsvollstreckung beauftragte Rechtsanwaltskanzlei auf dem Urteilsdeckblatt vermerkt.

Die Berichtigung erfolgt gemäß § 319 ZPO.

Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben.

Permalink

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.