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435 C 5128/12•AG Kassel Zivilabteilung, 2015-07-23, 435 C 5128/12
435 C 5128/12Gericht erster Instanz23.07.2015
Entscheidungsdatum: 2015-07-23
Aktenzeichen: 435 C 5128/12
ECLI: ECLI:DE:AGKASSE:2015:0723.435C5128.12.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Das Urteil wird wegen offensichtlichen Schreibversehens (Verwendung eines unpassenden Textbausteines) im Sachausspruch wie folgt berichtigt:
"Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.763,75 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.07.2012 aus 3.600,00 € und seit dem 08.12.2012 aus weiteren 163,75 € sowie weitere 359,50 € zu bezahlen."
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