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73 F 921/14 SO•AG Groß-Gerau Zivilabteilung, 2014-10-28, 73 F 921/14 SO
73 F 921/14 SOGericht erster Instanz28.10.2014
Wenn im Verfahren aufgrund § 1686 BGB keine Anhörung der Beteiligten stattgefunden hat, ist der Verfahrenswert auf 500,00 € herabzusetzen.
Entscheidungsdatum: 2014-10-28
Aktenzeichen: 73 F 921/14 SO
ECLI: ECLI:DE:AGGROSS:2014:1028.73F921.14SO.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 1686 BGB, § 45 FamGKG
Wenn im Verfahren aufgrund § 1686 BGB keine Anhörung der Beteiligten stattgefunden hat, ist der Verfahrenswert auf 500,00 € herabzusetzen.
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, alle seit dem Schuljahr 2013/2014 erteilten Zeugnisse der gemeinsamen Tochter dem Antragsteller in Kopie zukommen zu lassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Mutter.
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