AG Gießen Einzelrichter, 2018-02-07, 39 C 29/17

39 C 29/17Gericht erster Instanz07.02.2018

Gesamter Gesetzestext

AG Gießen Einzelrichter — 39 C 29/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-07

Aktenzeichen: 39 C 29/17

ECLI: ECLI:DE:AGGIESS:2018:0207.39C29.17.01

Dokumenttyp: Beschluss

Anmerkung

Berichtigungsbeschluss zum Urteil vom 10.01.2018

Tenor

In dem Rechtsstreit

wird das Urteil vom 10.01.2018 dahin berichtigt, dass die Ziffer 3 des Tenors wie folgt lautet:

  1. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger 83 % und hat die Beklagte 17 % zu tragen.

Gründe

Das Urteil ist nach § 319 ZPO zu berichtigen, da ein offensichtlicher Schreibfehler hinsichtlich der Kostenquote vorliegt.

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