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33 C 398/16 (76)•AG Frankfurt Einzelrichter, 2018-09-21, 33 C 398/16 (76)
33 C 398/16 (76)Gericht erster Instanz21.09.2018
Entscheidungsdatum: 2018-09-21
Aktenzeichen: 33 C 398/16 (76)
ECLI: ECLI:DE:AGFFM:2018:0921.33C398.16.76.00
Dokumenttyp: Beschluss
Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Februar 2017, Az. 33 C 398/16 (76), wird dahingehend berichtigt, dass der 1. Absatz des Tenors zur Hauptsache gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt wird:
Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 22. Juli 2016 wird wie folgt abgeändert:
Das Urteil war wie geschehen, von Amts wegen gemäß § 319 ZPO zu berichtigen, da ein offensichtlicher Schreibfehler vorlag.
Der Umfang der Berichtigung ist durch Fettdruck und Unterstreichen kenntlich gemacht.
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