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3 UR II 1887/08•AG Darmstadt Einzelrichter, 2009-02-27, 3 UR II 1887/08
3 UR II 1887/08Gericht erster Instanz27.02.2009
Wird ein Rechtsanwalt für mehrere Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft ...stehen, tätig, so vertritt er mehrere Auftraggeber. Verfahrensgang nachgehend LG Darmstadt, 24. Oktober 2011, 25 T 57/11, Rechtsbeschwerde wurde zugelassen nachgehend OLG Frankfurt, 25. Juni 2013, 20 W 36/12
Entscheidungsdatum: 2009-02-27
Aktenzeichen: 3 UR II 1887/08
ECLI: ECLI:DE:AGDARMS:2009:0227.3UR.II1887.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Wird ein Rechtsanwalt für mehrere Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft ...stehen, tätig, so vertritt er mehrere Auftraggeber.
Verfahrensgang
nachgehend LG Darmstadt, 24. Oktober 2011, 25 T 57/11, Rechtsbeschwerde wurde zugelassen nachgehend OLG Frankfurt, 25. Juni 2013, 20 W 36/12
In der Beratungshilfesache
wird der mit Schriftsatz vom 06.04.2009 eingelegten Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 27.02.2009, Az.: 3 UR II 1887/08, durch welchen auf die Erinnerung der Antragstellerin hin der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Darmstadt vom 12.11.2008 zu Gunsten der Antragstellerin abgeändert worden ist, aus den - auch in Ansehung der Beschwerdebegründung - unverändert zutreffenden Gründen des Beschlusses vom 27.02.2009
nicht abgeholfen.
Die Akte wird daher nunmehr dem Landgericht Darmstadt - Beschwerdekammer - zur Entscheidung über die eingelegte Beschwerde vorgelegt.
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