AG Darmstadt Einzelrichter, 2009-02-27, 3 UR II 1887/08

3 UR II 1887/08Gericht erster Instanz27.02.2009

Regest

Wird ein Rechtsanwalt für mehrere Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft ...stehen, tätig, so vertritt er mehrere Auftraggeber. Verfahrensgang nachgehend LG Darmstadt, 24. Oktober 2011, 25 T 57/11, Rechtsbeschwerde wurde zugelassen nachgehend OLG Frankfurt, 25. Juni 2013, 20 W 36/12

Gesamter Gesetzestext

AG Darmstadt Einzelrichter — 3 UR II 1887/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-27

Aktenzeichen: 3 UR II 1887/08

ECLI: ECLI:DE:AGDARMS:2009:0227.3UR.II1887.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Wird ein Rechtsanwalt für mehrere Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft ...stehen, tätig, so vertritt er mehrere Auftraggeber.

Verfahrensgang

nachgehend LG Darmstadt, 24. Oktober 2011, 25 T 57/11, Rechtsbeschwerde wurde zugelassen nachgehend OLG Frankfurt, 25. Juni 2013, 20 W 36/12

Tenor

In der Beratungshilfesache

wird der mit Schriftsatz vom 06.04.2009 eingelegten Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 27.02.2009, Az.: 3 UR II 1887/08, durch welchen auf die Erinnerung der Antragstellerin hin der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Darmstadt vom 12.11.2008 zu Gunsten der Antragstellerin abgeändert worden ist, aus den - auch in Ansehung der Beschwerdebegründung - unverändert zutreffenden Gründen des Beschlusses vom 27.02.2009

nicht abgeholfen.

Die Akte wird daher nunmehr dem Landgericht Darmstadt - Beschwerdekammer - zur Entscheidung über die eingelegte Beschwerde vorgelegt.

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