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315 O 55/23•LG Hamburg 15. Zivilkammer, 2023-03-09, 315 O 55/23
315 O 55/23Kantonsgericht09.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-09
Aktenzeichen: 315 O 55/23
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2023:0309.315O55.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
untersagt,
Verkaufsangebote für Schuhwaren unter Nutzung des Zeichens „Birkenstock“ zu bewerben, wenn es sich um Schuhwaren handelt, die nicht von der B. I. GmbH oder mit deren Zustimmung hergestellt und in den Verkehr gebracht wurden und dies wie folgt geschieht:
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
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