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312 O 187/24•LG Hamburg 12. Zivilkammer, 2024-05-21, 312 O 187/24
312 O 187/24Kantonsgericht21.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-21
Aktenzeichen: 312 O 187/24
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2024:0521.312O187.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
untersagt,
für das Arzneimittel B.® wie folgt zu werben und/oder werben zu lassen
und/oder
und/oder
zu werben und/oder werben zu lassen, wenn dies geschieht wie aus der ANLAGE ersichtlich.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 240.000,00 € festgesetzt.
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