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L 1 KR 94/24•Landessozialgericht Hamburg 1. Senat, 2026-01-29, L 1 KR 94/24
L 1 KR 94/24Sozialversicherungsgericht / 1. Abteilung29.01.2026
Entscheidungsdatum: 2026-01-29
Aktenzeichen: L 1 KR 94/24
ECLI: ECLI:DE:LSGHH:2026:0129.L1KR94.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin vollen Umfangs
sowohl im Klage- als auch im Berufungsverfahren.
Dieses Urteil ergeht angesichts des Verzichts der rechtsmittelberechtigten Beteiligten auf Rechtsmittel ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes).
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