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402 HKO 4/26•LG Hamburg 2. Kammer für Handelssachen, 2026-01-15, 402 HKO 4/26
402 HKO 4/26Kantonsgericht15.01.2026
Entscheidungsdatum: 2026-01-15
Aktenzeichen: 402 HKO 4/26
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2026:0115.402HKO4.26.00
Dokumenttyp: Beschluss
untersagt,
1.1 gegenüber Endverbrauchern für telemedizinische Behandlungen mit dem Ziel der Verschreibung von medizinischem Cannabis ohne unmittelbarem persönlichen Kontakt zwischen Patient und Arzt zu werben, wenn dies geschieht wie nachfolgend eingeblendet:
und/oder
1.2 gegenüber Endverbrauchern für den Bezug von medizinischem Cannabis zu werben, wenn dies geschieht wie nachfolgend eingeblendet:
und/oder
und/oder
und/oder
und/oder
1.3 gegenüber Endverbrauchern mit Wirkhinweisen von medizinischen Cannabisblüten zu werben, wenn dies geschieht wie nachfolgend eingeblendet:
und/oder
und/oder
Die Antragsgegner haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 150.000,00 € festgesetzt.
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