LG Hamburg 12. Zivilkammer, 2022-01-14, 312 O 4/22

312 O 4/22Kantonsgericht14.01.2022

Gesamter Gesetzestext

LG Hamburg 12. Zivilkammer — 312 O 4/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-14

Aktenzeichen: 312 O 4/22

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2022:0114.312O4.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

I. Den Antragsgegnern wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann - wegen jeder Zuwiderhandlung

untersagt,

im Rahmen geschäftlicher Handlungen die Bezeichnungen „Kibek“ und/oder „Teppich Kibek“

1. im Quelltext der sog. Landingpages https://www. a..de/T.- K./s?k=T.+ K. und/oder https://www. a..de/T.- K.- T.e-D%C3%A4mm-Schutzmatten/s?k=T.+ K.&rh=n%3A11055271 zu verwenden und/oder verwenden zu lassen, solange auf der jeweiligen Landingpage keine Teppiche angeboten werden, die

  • von der T.- K. GmbH stammen,

  • von der T.- K. GmbH angeboten wurden oder werden und/oder

  • nicht mit einer Marke der T.- K. GmbH gekennzeichnet sind

und/oder

2. in Seiten-URLs der sog. Landingpages https://www. a..de/T.- K./s?k=T.+ K. und/oder https://www. a..de/T.- K.- T.e-.../s?k=T.+ K ... zu verwenden und/oder verwenden zu lassen, solange auf der jeweiligen Landingpage keine Teppiche angeboten werden, die

  • von der T.- K. GmbH stammen,

  • von der T.- K. GmbH angeboten wurden oder werden

und/oder

  • nicht mit einer Marke der T.- K. GmbH gekennzeichnet sind.

II. Die Antragsgegnerinnen haben die Kosten des Rechtsstreits je zu 1/2 zu tragen.

III. Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

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