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312 O 4/22•LG Hamburg 12. Zivilkammer, 2022-01-14, 312 O 4/22
312 O 4/22Kantonsgericht14.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-14
Aktenzeichen: 312 O 4/22
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2022:0114.312O4.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
I. Den Antragsgegnern wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann - wegen jeder Zuwiderhandlung
untersagt,
im Rahmen geschäftlicher Handlungen die Bezeichnungen „Kibek“ und/oder „Teppich Kibek“
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II. Die Antragsgegnerinnen haben die Kosten des Rechtsstreits je zu 1/2 zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
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