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4 Ca 422/23•ArbG Hamburg 4. Kammer, 2024-02-01, 4 Ca 422/23
4 Ca 422/23Arbeitsgericht / 4. Kammer01.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-01
Aktenzeichen: 4 Ca 422/23
Dokumenttyp: Beschluss
Der Beschwerde vom 31.01.2024 gegen den Beschluss vom 29.01.2024 über die Festsetzung des Gegenstandswertes wird abgeholfen, indem ein Vergleichsmehrwert in Höhe von 500,00 € festgesetzt wird.
Im Übrigen wird der Beschwerde nicht abgeholfen.
Im Rahmen der Nichtabhilfe wird die Beschwerde dem Landesarbeitsgericht Hamburg zur weiteren Behandlung vorgelegt.
1 Die Zeugnisregelung in Ziffer 4 des Vergleichs vom 29.01.2024 begründet einen Vergleichsmehrwert. Dieser beträgt allerdings entgegen der Auffassung der Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht ein Bruttomonatsgehalt des Klägers in Höhe von 3.000,00 €,
2 sondern - weil keine Regelung zum konkreten Zeugnisinhalt getroffen wurde - 500,00 € (vgl. LAG Hamburg 09.11.2016 - 8 Ta 19/16; 09.12.2010 - 4 Sa 33/10; 01.03.2022 - 7 Ta 1/22 - Rn. 23 mwN).
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