Hamburgisches Oberverwaltungsgericht 4. Senat, 2017-03-09, 48 f 38/16

48 f 38/16Verwaltungsgericht / 4. Abteilung09.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht 4. Senat — 48 f 38/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-09

Aktenzeichen: 48 f 38/16

ECLI: ECLI:DE:OVGHH:2017:0309.48F38.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Nachdem die Klägerin mit Einwilligung der Beklagten die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt (§ 92 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 VwGO).

Das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 10. Dezember 2015 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg ist wirkungslos (§ 173 VwGO i. V. m. § 269 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO).

Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens (§ 155 Abs. 2 VwGO). Gerichtskosten werden nicht erhoben (188 Satz 2 VwGO).

Die Entscheidung ergeht gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 2, 5 und Abs. 3 VwGO durch die Berichterstatterin allein.

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